Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge

Beiträge:   Aktiv Passiv

bis 6 Jahre

 

Frei

Frei

ab 7 – 14 Jahre

wenn Elternteil/e Mitglied ist/sind

35,– €

10,– €

 

bei Nichtmitgliedschaft der Eltern/eines Elternteils

40,– €

10,– €

ab 15 – 18 Jahre

wenn Elternteil/e Mitglied ist/sind

45,– €

15,– €

 

bei Nichtmitgliedschaft der Eltern/eines Elternteils

50,– €

15,– €

Azubis, Schüler, Studenten über 18 Jahre

65,– €

20,– €

Einzelperson

 

120,– €

30,– €

Ehepaar

 

165,– €

40,– €

Ehepaare mit Kinder bis 18 Jahre

190,– €

Nicht möglich

Sie möchten Mitglied des TC Spechbach werden?
Hier finden Sie das Mitgliedsformular.

Sie möchten eine Schnupper-Mitgliedschaft abschließen?
Hier finden Sie das Mitgliedsformular zur Saisonmitgliedschaft.

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. April oder – falls dieser auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag fallen sollte – dem darauf folgenden Bankarbeitstag von o.g. Konto abgebucht. Die Beitragshöhe ergibt sich altersabhängig aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.

Auswärtige Mannschaftsspieler, die keine Mitglieder des TC Spechbach sind, aber in einer für die Medenrunde gemeldeten TC-Spechbach-Mannschaft spielen, zahlen pro Jahr einen Beitrag von 80,– € und müssen keine Arbeitsstunden ableisten.

Schüler, Studenten und Azubis müssen den Nachweis ihrer Lehre, des Studiums, o. ä. der / dem Kassenwart/-in schriftlich belegen.

Neueintritte werden bei Festlegung der Beiträge bis 30.6. voll – und bei Eintritt ab 1.7. anteilig berechnet.

Arbeitsstunden:
Pro Beitragsjahr sind von jedem aktiven Mitglied über 18 Jahre 6 Arbeitsstunden abzuleisten oder wahlweise 12,– € pro nicht geleistete Arbeitsstunde zu bezahlen.
Aktive Mitglieder über 70 Jahre müssen keine Arbeitsstunden ableisten.

Zweitmitgliedschaft:
Personen, die bereits in einem anderen Tennisverein aktives Mitglied sind (Nachweis ist per Mitgliedsbestätigung zu erbringen), zahlen 80 € pro Beitragsjahr und müssen keine Arbeitsstunden ableisten.

Schüler, Studenten und Azubis müssen den Nachweis ihrer Lehre, des Studiums, o. ä. der / dem Kassenwart/-in schriftlich belegen.

Neueintritte werden bei Festlegung der Beiträge bis 30.6. voll – und bei Eintritt ab 1.7. anteilig berechnet.

Arbeitsstunden:
Pro Beitragsjahr sind von jedem aktiven Mitglied über 18 Jahre 6 Arbeitsstunden abzuleisten oder wahlweise 12,– € pro nicht geleistete Arbeitsstunde zu bezahlen.
Aktive Mitglieder über 70 Jahre müssen keine Arbeitsstunden ableisten.

Gastspielgebühr:
8,– € je Person und Stunde. Gültig für Nichtmitglieder und passive Mitglieder.